Die Hauptsatzung der Stadt Papenburg bestimmt, dass Herbrum eine Ortschaft mit Ortsvorsteher bildet. Aufgaben und Rechtsstellung des Ortsvorstehers bestimmt sich nach § 96 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Aufgaben der Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteher haben die Belange ihrer Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde (Rat, Verwaltungsausschuss, Bürgermeister) zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung zu erfüllen. Sie können in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge machen und vom Bürgermeister Auskünfte verlangen.
Laut Hauptsatzung sind die Ortsvorsteher insbesondere zuständig für
Soweit die Ortsvorsteher von ihrem Vorschlagsrecht nach § 96 Absatz 1 NKomVG Gebrauch gemacht haben, können sie bei der Beratung der Angelegenheit im Rat, im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen teilnehmen.
Aktuelle Besetzung der Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die sie oder er bestellt wird, wohnen. Sie / er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Rat bestimmt die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsmitglieder die meisten Stimmen erhalten hat.
Für die aktuelle Ratsperiode ist folgender Ortsvorsteher für Herbrum bestellt:
Christian Kremer
Am Glockenturm 16A, 26871 Papenburg/Herbrum
Tel. 0 49 62 / 68 68
Tel. dienstl. 0 49 61 / 82-280
E-Mail dienstl.: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Quelle: www.papenburg.de 2016